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Schweiz: Neues Epidemiegesetz schafft Basis für Impfzwang

und Frühsexualisierung (Teil 1 und 2)

Teil 1

Bild: Info8.chFernab der öffentlichen Wahrnehmung bahnt sich in der Schweiz eine leise Umwälzung der Gesellschaft an. Das revidierte Epidemiegesetz schafft die Rechtsgrundlage für die obligatorische Sexualerziehung ab 4 Jahren und den staatlich verordneten Impfzwang. Wer stoppt diesen Wahnsinn?

Auf Antrag der Kantone forciert das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine Totalrevision des Schweizerischen Epidemiegesetzes. Diese sei „dringend notwendig geworden, weil sich das Umfeld, in dem Infektionskrankheiten auftreten (…), in den letzten Jahren verändert“ habe. So steht es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Pikant: Als Vorwand für dieses Gesetz dient u.a. die mangelhafte Krisenbewältigung in Bezug auf die Schweinegrippe (H1N1) Anfang 2010.

Freipässe für Bundesrat

Was auf den ersten Blick teilweise nachvollziehbar klingt, birgt folgenreichen Zündstoff. Denn der Entwurf des revidierten Epidemiegesetzes (Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen) schafft die Grundlage für ein staatlich verordnetes Impfobligatorium. Bei „besonderer Lage“ und für „gefährdete Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben“ soll der Bundesrat in Eigenregie Zwangsimpfungen verfügen können. Die Bezeichnung „bestimmte Tätigkeiten“ wird dabei nicht näher ausgeführt, was im Klartext heisst, dass der Bundesrat mehr oder weniger willkürlich Impfungen beschliessen kann.

Die Impflobby wird es freuen. Ein Staats-Obligatorium garantiert ihnen einen sicheren Abnehmer und klirrende Kassen. Problematisch ist hingegen, dass das Gesetz den vielen – auch wissenschaftlichen – Bedenken keinerlei Rechnung trägt und statt dessen Impfungen als die alleinige Lösung gegen Krankheiten anpreist, obwohl unzählige Fachleute den Impfungen jeden Nutzen absprechen und sich in der Schweiz Tausende von Menschen einer Impfung verweigern und trotzdem kerngesund sind.

Es geht dabei nicht um die Frage, ob Impfungen gut oder schlecht sind, sondern darum, ob ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat seine Bürger – egal aus welchen Gründen – dazu zwingen kann. Wollen wir eine Staatsräson, die Menschen bestraft, die sich aus Überzeugung einer Impfung widersetzen? Diese Frage muss gestellt und kontrovers diskutiert werden dürfen.

Mit dem Impfzwang „bei besonderer Lage“ sind die Möglichkeiten des Bundesrates aber noch nicht ausgeschöpft. Gemäss Art. 6, Abs. 2 kann er weiter „in Absprache mit den Kantonen folgende Massnahmen anordnen: a. Massnahmen gegenüber einzelnen Personen; b. Massnahmen gegenüber der Bevölkerung“. Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordere, könne der Bundesrat zudem „für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen“ (Art. 7). Was diese mysteriösen Formulierungen konkret bedeuten, ist unklar. Auf jeden Fall sind sie nicht eben beruhigend.

Schweiz ordnet sich komplett der WHO unter

Das Epidemiegesetz soll weiter die Kompetenzen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) massiv ausbauen. Das BAG ordnet sein Handeln dabei vollumfänglich den zuweilen umstrittenen Absichten der UNO-Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter. So wird „eine besondere Lage“ automatisch ausgerufen, wenn die WHO festgestellt habe, „dass eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite besteht und durch diese in der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht (Art. 6, Absatz 1).“

Im Klartext: Haben die Funktionäre der WHO einen Beschluss gefasst, ordnet sich Schweiz bedingungslos unter. Die nationale Souveränität wird vollständig ausser Kraft gesetzt.

Das neue Epidemiegesetz soll 2014 in Kraft treten. Es wird entweder Ende 2011 oder im Frühjahr 2012 im Schweizer Parlament behandelt. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. 50‘000 Unterschriften innert 3 Monaten ermöglichen eine Volksabstimmung. Die Chancen eines Referendums hängen davon ab, in welcher Form das Gesetz verabschiedet werden wird und wie sich die Parteien dazu stellen werden.

Wird das Gesetz in der Form genehmigt, wie es heute vorliegt, ist ein Referendum Pflicht. Während sich kritische Stimmen vorab der Grünen und der SVP am geplanten Impfzwang stören, haben überparteiliche Bürgerkomitees Widerstand gegen die Grundlage für die Frühsexualisierung angekündigt (mehr dazu in Teil 2).

Im Teil 2 erläutern wir, wie das Epidemiegesetz die Grundlage für eine obligatorische Sexualerziehung im Kindergarten schaffen soll: Sexualkunde für 4-Jährige unter dem Vorwand der Aids-Aufklärung.

 

Teil 2

Im 1. Teil unserer Hintergrund-Serie führten wir aus, wie das revidierte Epidemiegesetz den Weg für einen staatlich verordneten Impfzwang ebnet. Fortfolgend zeigen wir Ihnen auf, über welche Hintertür das Epidemiegesetz den obligatorischen Sexualunterricht für Kindergärtler einführen soll. Ein perfid inszenierter „Schlungg“ der BAG-Funktionäre.

Bundesbern plant eine Totalrevision des Schweizerischen Epidemiegesetzes. Die Promotoren aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) argumentieren, der Bund müsse in Epidemie-Krisen besser handeln können. Darum der Impfzwang und die komplette Ausrichtung an die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ferner sei die staatliche Aufklärung über Krankheitsübertragungen auszubauen – und nun kommen wir auf die Hintergründe der Frühsexualisierung.

Sex-Unterricht wegen Aids-Aufklärung

Ein Passus des neuen Epidemiegesetzes (Art. 5) dient nämlich als Grundlage für den im Rahmen des Lehrplan 21 vom BAG geforderten Ausbaus der Sexualerziehung. Wortwörtlich steht geschrieben:

1 Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeitet unter Einbezug der Kantone themenspezifische nationale Programme zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, insbesondere in den Bereichen:

a. Impfungen;

b. therapieassoziierte Infektionen und Resistenzen bei Krankheitserregern;

c. HIV und andere sexuell übertragbare Krankheitserreger.

2 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Umsetzung der nationalen Programme.

Der perfide Plan: Einerseits wollen die BAG-Funktionäre mittels umstrittenen gesundheitspolitischen Zielen eine Grundlage für die obligatorische Sexualerziehung („nationale Programme“) schaffen. Andererseits soll das Epidemiegesetz nachträglich eine gesetzliche Legitimation dafür liefern, dass das BAG seit 2007 bereits über 1,3 Millionen Franken (!) in das Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule der PHZ Luzern steckte. Das Zentrum erhielt vom BAG den Auftrag, dafür zu lobbyieren, dass Sexualpädagogik an den Schweizer Schulen „flächendeckend implementiert“ werde.

In den vergangenen Wochen hagelte es dagegen heftigste Kritik. Der Auslöser: In einem fast 50-seitigen Grundlagenpapier forderte das Sexualzentrum den obligatorischen Sexualunterricht bereits für Kindergärtler. Konkret wollte das Papier Grundlagen für die systematische Verankerung der Sexualerziehung in der Volksschule formulieren, „die bislang fehlten“. Ein weiterer Schwerpunkt war „die Darstellung der Gleichwertigkeit verschiedener sexueller Orientierungen und Identitäten“ nach der Ideologie des Gender Mainstreaming.

Frühsexualisierung: BAG vs. D-EDK

Als der Aufschrei im Volk zu gross wurde, sahen sich die Verantwortlichen des Lehrplan 21 (die D-EDK) gezwungen zu handeln und distanzierten sich von diesem Papier. Es sei für den Lehrplan 21 „nicht massgebend“. Nun stellt sich die Frage: Wieso investiert der Bund via BAG 1,3 Millionen an Steuergeldern in ein Zentrum, dessen Arbeit für die selbst definierten Ziele „nicht massgebend“ ist?

Das BAG rechtfertigt seine Finanzspritzen an das Kompetenzzentrum damit, dass der Sexualunterricht deswegen auszubauen sei, weil ein möglichst früher Sexualunterricht die Übertragung von Geschlechtskrankheiten einzudämmen helfe. Warum erwähnt das Grundlagenpapier diesen Zusammenhang aber nur beiläufig und begründet seine Forderungen hauptsächlich mit Argumenten wie das Kind sei „ein auf Erziehung angewiesenes Sexualwesen“?

Epidemiegesetz untergräbt Kompetenz der Kantone

Die Ausarbeitung des Lehrplan 21 – auch er ist nicht unumstritten – liegt in der Kompetenz der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren (D-EDK) und ist somit primär eine Sache der Kantone. Das neue Epidemiegesetz mit seiner Forderung nach nationalen Sexualaufklärungs-Programmen untergräbt diese klare Kompetenzregelung. Das BAG will seine Ziele fernab der D-EDK vorantreiben und nimmt damit – unter dem Deckmantel der Gesundheitsförderung – die Aushöhlung unserer demokratischen Prinzipien in Kauf.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das eidgenössische Parlament zum Epidemiegesetz stellt, das sich bei genauer Analyse als perfid inszenierter „Schlungg“ der Sex-Promotoren des BAG offenbart.

Das berüchtigte Sexual-Kompetenzzentrum der PHZ Luzern

Ein als „vertraulich“ deklarierter Vertrag zwischen dem Bundesamt für Gesundheit – federführend ist die Sektion Aids – und der PHZ regelt die Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule. Daraus geht hervor, dass die Vertragsparteien das Kompetenzzentrum als Schaltstelle „innerhalb des Bildungssystems verankern“ wollen. Das Zentrum erhielt bisher 1‘343‘000 Franken an Bundesgeldern, Beiträge der Zentralschweizer Kantone nicht eingerechnet. Mit dem Geldsegen ist ein klar definierter Auftrag verbunden: Sexualpädagogik solle mit Hilfe des Kompetenzzentrums an den Schulen „flächendeckend implementiert“ werden, heisst es schwarz auf weiss im Vertrag. 

Zur Bedeutung des Kompetenzzentrums schrieben die Autoren Prof. Daniel Kunz (HSLU Luzern) und Titus Bürgisser (PHZ Luzern) im April 2007 in einer Situationsanalyse: „Die Arbeit des Kompetenzzentrums ist fachlich auf die Lehrplanprojekte der Sprachregionen abzustimmen und zu koordinieren. Dazu ist es notwendig, dass sich das Kompetenzzentrum breitgefächert auf allen Ebenen, insbesondere auch bei der Lobbyarbeit einbringt, damit sichergestellt wird, dass die Zielvorgabe des Kompetenzzentrums optimal umgesetzt wird“. Wenn die D-EDK (verantwortlich für den Lehrplan 21) nun auf einmal die Bedeutung des Kompetenzzentrums bewusst abwertet, spricht sie mit gespaltener Zunge, da sie sich in der Vergangenheit offenbar nie an dessen Selbstverständnis als bildungspolitisch wichtiger Einflussträger störte.

Licht und Liebe allen Lebewesen!

Mysticasoul

 

Quelle:

1: http://www.info8.ch/component/content/article/30-schweiz/1332-neues-epidemiegesetz-schafft-basis-fuer-impfzwang-und-fruehsexualisierung-teil-1.html

2: http://www.info8.ch/hintergruende/schweiz/1340-neues-epidemiegesetz-schafft-basis-fuer-impfzwang-und-fruehsexualisierung-teil-2.html

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